Nascitūrus pro jam nato habētur

[684] Nascitūrus pro jam nato habētur, d.h. der Embryo wird. (da, wo es sich um seinen Vortheil handelt, schon) als künftiger Mensch betrachtet, u. es werden ihm alle Rechte so aufbewahrt u. erhalten, als ob er zur Zeit, wo sie ihm anfielen, schon geboren wäre. Nur muß er als Mensch lebendig u. lebensfähig geboren werden, wenn er diese Rechte auch erwerben soll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 684.
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