Nervenmittel

[527] Nervenmittel (Nervina), Arzneimittel, die vorzugsweise auf das gesamte Nervensystem oder einzelne Teile desselben wirken und zwar reizend, eine gesteigerte Tätigkeit hervorrufend, wie Wein und andre Spirituosen, Ätherarten, ätherische Öle etc., oder herabstimmend, wie namentlich die narkotischen, betäubenden Mittel (Opium, Morphium, Kodein) oder die schwächer wirksamen beruhigenden Mittel, namentlich die Bromsalze, auch die Baldrianpräparate, das Hyoscin u.a. Auch die zahlreichen Schlafmittel, die vorübergehend die erregte Gehirntätigkeit vermindern, gehören hierher (Chloralhydrat, Sulfonal, Dormiol etc.). Chinin, Phenacetin können durch Beseitigung neuralgischer Schmerzen die Bezeichnung N. beanspruchen. Viele betäubende Mittel (wie das Opium) wirken in geringen Mengen stark aufregend, die Reizmittel (wie Wein, Äther, Kampfer) wirken in großen Dosen betäubend. Gewisse Stoffe, wie das Curarin, Metallgifte (Blei), wirken in sehr geringen Dosen lähmend und tötend auf die Nerven, ohne andre Organe zu beeinträchtigen, man bezeichnet sie daher speziell als Nervengifte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 527.
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