Netzhautablösung

[538] Netzhautablösung, die vollständige oder teilweise Abhebung der Netzhaut des Auges von der Aderhaut, womit dieselbe ihre Leistung als Empfindungsorgan der Lichteindrücke einstellt. Die N. entsteht oft ohne erkennbare Ursachen, namentlich bei Kurzsichtigen, andermal können Fremdkörper (z. B. Finnen, die in die Netzhaut wandern) Geschwülste oder Erweichungen des Glaskörpers, Entzündungen der Aderhaut oder Operationen den Anlaß zur N. liefern. Eine völlige Heilung ist nur höchst selten zu erwarten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 538.
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