Nutzeigentum

[848] Nutzeigentum (Dominium utile), nach älterm, auch in neuere Gesetzgebungen übergegangenem Sprachgebrauch Bezeichnung für gewisse weitgehende dingliche (Nutzungs-) Rechte an fremder Sache, wie sie insbes. dem Vasallen am Lehngut zustehen (s. Lehnswesen). Dieser Sprachgebrauch beruht auf mißverständlicher Auffassung einer Ausdrucksweise der Glossatoren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 848.
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