Offizierunterstützungsfonds

[921] Offizierunterstützungsfonds, von deutschen Truppenteilen verwaltete Geldsummen, die zu Vorschüssen sowie Unterstützungen für unbemittelte Leutnants und Hauptleute zweiter Klasse, bez. die Sanitätsoffiziere entsprechenden Grades bestimmt sind. Ansprüche an den O. können erhoben werden in Fällen unverschuldet eingetretener wirtschaftlicher Notlage.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 921.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: