Ohne Bericht

[1] Ohne Bericht, als Zusatz auf einem Wechsel, bedeutet, daß der Trassant (s. d.) dem Bezogenen die Ziehung eines Wechsels auf ihn und die dafür geleistete Deckung nicht in einem besondern Schreiben, dem sogen. Avisbrief, angezeigt hat. Ist die Anzeige erfolgt, so findet sich im Wechseltext der Zusatz laut Bericht. Dieser Zusatz wird Avisklausel genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 1.
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