Stenographischer Bericht

[933] Stenographischer Bericht, eine durch stenographische Aufnahme erzielte wörtliche Nachschrift mündlicher Verhandlungen, z. B. der parlamentarischen Debatten, meist zur Vervielfältigung durch den Druck gelangend. Stellenweise ist auch die Bezeichnung Stenographenprotokoll oder stenographisches Protokoll dafür üblich. Der französische Ausdruck ist kw Bulletin sténographique.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 933.
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