Ordensgelübde

[103] Ordensgelübde (Votum solemne, lat.), das heilige Versprechen der steten Keuschheit, der freiwilligen Armut und des vollkommenen Gehorsams, welche die in einen geistlichen Orden (s. d.) Eintretenden in die Hände ihres Oberen ablegen; auch evangelische Räte (s. Consilia evangelica) genannt. Die O. verpflichten nach ihrer Ablegung unter schwerer Sünde, ausgenommen bei Befehlen gegen göttliche oder kirchliche Gebote.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 103.
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