Pön [1]

[144] Pön (lat. poena, franz. peine), Strafe, besonders Geldstrafe, Buße; daher verpönen, etwas mit Strafandrohung untersagen; pönal, die Strafe betreffend, peinlich. Pönalklagen (Actiones poenales) hießen im römischen Rechte die jetzt unpraktischen Privatklagen, die von dem Kläger wegen einer erlittenen Unbill nicht nur auf Schadenersatz, sondern auch auf eine Privatstrafe angestrengt werden konnten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 144.
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