Parkett

[453] Parkett (franz. parquet), ein abgesonderter, für bestimmte Personen vorbehaltener Raum in öffentlichen Sälen. So wird z. B. in Frankreich der im Gerichtssaal für Richter und Staatsanwaltschaft vorbehaltene Raum P. genannt; an der Pariser Börse der für die Mäkler bestimmte Raum (s. Kulisse); im Theater die vordern, numerierten Plätze im Parterre.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 453.
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