Patrimonĭalprinzip

[507] Patrimonĭalprinzip (lat.), die Auffassung, wonach die Staatsgewalt und der Staat wie ein Vermögen (patrimonium) des Fürsten und seines Hauses angesehen und vererbt wird (Patrimonialstaat). S. Staat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 507.
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