Petersburger Konvention

[656] Petersburger Konvention, der am 11. Dez. 1868 in Petersburg von Vertretern sämtlicher europäischer Staaten und von Nordamerika abgeschlossene völkerrechtliche Vertrag, wonach Sprenggeschosse aus Handfeuerwaffen aus Humanitätsrücksichten vom Kriegsgebrauch ausgeschlossen sind. Die Haager Friedenskonferenz von 1899 bildete die P. K. weiter, indem sie erklärte, daß das Werfen von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen oder auf andern ähnlichen neuen Wegen, das Verwenden von Geschossen, deren einziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten, und endlich die Verwendung von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken oder die nicht genug mit einem Hartmantel umhüllt oder mit Einschnitten versehen sind, verboten ist. Leider hat England diese Erklärung überhaupt nicht, die Vereinigten Staaten von Nordamerika nur den ersten Absatz unterschrieben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 656.
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