Pfahlbauer

[679] Pfahlbauer, soviel wie Pfahlbaubewohner (s. Pfahlbauten); dann im Feudalwesen ein Bauer, der das Schutzrecht einer Stadt genoß, in deren Weichbild er wohnte (vgl. Ausbürger).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 679.
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