Plakatsäulen

[926] Plakatsäulen, auf Straßen und Plätzen größerer Städte aufgestellte Säulen, 3–5 m hoch und 1–1,4 m im Durchmesser, an die öffentliche An-;eigen angeklebt werden; nach dem Begründer der Berliner Anschlagsäulen, dem Buchdrucker Ernst Litfaß (gest. 1874), früher auch Litfaßsäulen genannt. Druckschriften dürfen nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde in den Straßen oder an öffentlichen Orten ausgehängt oder angeschlagen werden (Plakatierungsverbot). Hiervon sind ausgenommen Bekanntmachungen rein örtlichen oder gewerblichen Interesses, wie Theaterzettel, Ankündigungen von Verkäufen, Vermietungen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 926.
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