Portage [1]

[163] Portage (franz., spr. -āsche, oder engl., spr. pōrtēdsch), eine an Bord geschaffte Warenmenge, dann die Warenmenge, die auf Handelsschiffen nach dem Droit de p. jeder Mann der Schiffsbesatzung zum Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. Daher auch vielfach gleichbedeutend mit Pakotille (s. d.) gebraucht. – P. heißen auch insbes. in Britisch-Nordamerika die Flußstellen, wo die leichten Boote der Pelzjäger der Untiefen und Stromschnellen wegen getragen werden müssen, oder die Zwischenräume zwischen zwei schiffbaren Wasserläufen. Ebenso wird auch der hierfür gezahlte Trägerlohn kurzweg P. genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 163.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: