Postzeitungsamt

[227] Postzeitungsamt, eine dem Reichspostamt unmittelbar unterstellte, von einem Postdirektor geleitete Behörde, Verlagspostanstalt für die in Berlin erscheinenden Zeitungen und zugleich Zentral- und Auskunftsstelle für die das ganze Reichspostgebiet berührenden Angelegenheiten des in- und ausländischen Zeitungsvertriebs. Das P. wurde 1821 gegründet und 1825 mit dem preußischen Gesetzsammlungsdebitkontor vereinigt. Das P. hat den Verlag und Vertrieb des Amtsblatts des Reichspostamts, des Archivs für Post und Telegraphie, des Reichsgesetzblatts und der Gesetzsammlung für die königlich preußischen Staaten, wofür Preußen jährlich 30,000 Mk. an das Reich zahlt. Die erste Zeitungspreisliste (s. Postzeitungsdienst) erschien 1823 und enthielt nur 474 (1905: 13,170) Zeitungen. Vom P. wurden 1825 nur 3 Mill., 1904: 382 Mill. Zeitungsnummern befördert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 227.
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