Verlag

[80] Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags. Verlagszeche nennt man eine Zeche, die den erforderlich gewesenen V. zurückerstattet, im Gegensatz zur Zubußzeche, die noch Zubuße erheischt. Verleger ist eine Person, die von einem Gewerken beauftragt ist, für ihn Zubuße zu zahlen oder ihn bei seinen Bergwerksangelegenheiten zu vertreten. Ferner nennt man so den Kaufmann, der den Absatz gewisser Fabrikate an die Detaillisten vermittelt, der sich z. B. von Hausindustriellen Spielwaren liefern läßt, um dieselben in den Handel zu bringen (Fabrikverleger). In demselben Sinne spricht man auch von Tabak-, Bierverlag u. dgl. (vgl. Krugverlag). Über V. und Verleger im Buchhandel s. d. (S. 542) und Verlagsrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 80.
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