Privāt

[356] Privāt (lat.), was dem öffentlichen Leben entgegengesetzt ist und nur auf jemand persönlich Bezug hat oder in dessen Haus vorgeht; auch: im Eigentum von einzelnen befindlich (z. B. Privatbahn gegenüber der Staatsbahn), den einzelnen betreffend, z. B. Privatkredit, Privatwirtschaft, als die von einzelnen in ihrem Sonderinteresse geführte Wirtschaft im Gegensatz zur Staatswirtschaft, Wirtschaft von Gemeinden etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 356.
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