Privat

[604] Privat (v. lat.), 1) dem öffentlichen Leben, dem Gemeinsamen entgegengesetzt; 2) bes. auf Jemand persönlich Bezug habend, geheim, verborgen; 3) amtlos; 4) häuslich. Daher Privatbank, s. u. Bank I. C), Privatbeichte, s. u. Beichte I. Privatadmonition, Zurechtweisung, welche ein Beichtkind od. Schüler von seinem Beichtvater od. Lehrer erhält. Privatdocent, ein Lehrer auf Universitäten, welcher Erlaubniß hat, in seiner Facultät Collegia zu lesen, ohne als öffentlicher Lehrer angestellt zu sein u. ein festes Gehalt zu beziehen. Privatgelehrter, Gelehrter, bes. Schriftsteller, welcher kein öffentliches Amt bekleidet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 604.
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