Proklamation

[375] Proklamation (lat.), öffentliche Bekanntmachung, Ausruf (eines Fürsten an das Volk, eines Heerführers an das Heer oder an die Bevölkerung des besetzten Landes etc.); vom Manifest (s. d.) dadurch unterschieden, daß dieses mehr diplomatischen, die P. mehr volkstümlichen Charakter hat. S. auch Aufgebot.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 375.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika