Manifést

[225] Manifést (lat.), »Bekanntmachung« in feierlicher Form, insbes. öffentliche Erklärung einer Staatsregierung zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweise, wie sie namentlich bei Eröffnung eines Krieges erlassen zu werden pflegt (Kriegsmanifest); wird auch auf andre öffentliche Kundgebungen an gewendet, wie man z. B. von einem Wahlmanifest, das eine politische Partei erläßt, spricht. – Im Seerecht heißt M. das Verzeichnis der gesamten Ladung eines Schiffes auf Grund der über die einzelnen Ladungen ausgestellten Konnossements (s. Deklaration).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 225.
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