Querulantenwahnsinn

[519] Querulantenwahnsinn, eine Art der primären Verrücktheit (s. Verrücktheit), bei der sich die Kranken in ihren Rechten bald in dieser, bald in jener Richtung benachteiligt glauben und deshalb unaufhörlich durch alle Instanzen ihr vermeintliches Recht in hartnäckiger und aggressiver Form verteidigen. Der Q. entwickelt sich fast nur auf Grund erblicher Belastung. Die Vorstellung der rechtlichen Benachteiligung knüpft in der Regel an irgend einen wirklichen Nachteil an, den die Kranken in einem Rechtsstreite mit vollem Recht erlitten haben. Sie sind aber vollkommen unbelehrbar, und schließlich äußert sich das Krankheitsbild in einer überall hervortretenden Rechthaberei, krankhafter Verteidigung egoistischer Interessen und vor allem in einer Sucht nach Prozessen, die sich zu den gröbsten Ausfällen gegen die Richter zu steigern pflegt, je häufiger die Querulanten von Rechts wegen mit ihren Klagen abgewiesen werden. Da die Verteidigung von den »Prozessern« meist mit großer Rechtskenntnis und nicht ohne Scharfsinn und Redegewandtheit geführt wird, so entgeht es der Umgebung mei st lange Zeit hindurch, daß eine Geisteskrankheit vorliegt. Vgl. Hitzig, Über den Q. (Leipz. 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 519.
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