Rastriermaschine

[612] Rastriermaschine, Vorrichtung zur Erzeugung farbiger Linien auf Papier (Rastrieren). Das im Format zugeschnittene Papier wird bogenweise zwischen zwei sich drehende Walzen geschoben, dann von endlosen Bändern und Fäden erfaßt, an zwei Liniierapparaten (s. Liniiermaschine) mit runden drehenden Liniierscheiben vorbeigeführt und, auf beiden Seiten rastriert, auf der andern Seite der Maschine abgelegt. Mitunter erhält die R. noch einen Apparat zum Aufdrucken von Querlinien. Dieselben Maschinen dienen zum Rastrieren von Rollenpapier und sind dann mitunter mit Querschneidern versehen. Auch zur Herstellung von Rasterplatten (s. Raster) werden Rastriermaschinen benutzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 612.
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