Realisierungsverfahren

[648] Realisierungsverfahren heißt in Österreich das Verfahren, das bei der Zwangsversteigerung von Liegenschaften beobachtet wird. Es zerfällt in die gerichtliche Bewilligung der Zwangsversteigerung, die Schätzung der Liegenschaften, die Feststellung der Versteigerungsbedingungen, die Bestimmung des Versteigerungstermins, die Versteigerung und die Berichtigung des Meistgebotes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 648.
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