Repudĭation

[816] Repudĭation (Repudium, lat.), »Verwerfung«, Auflösung einer Verbindung (z. B. einer Ehe); Ablehnung, Ausschlagung, namentlich eines Vermächtnisses. In Nordamerika versteht man unter R. die Weigerung eines Staates, eine von ihm kontrahierte Schuld zu bezahlen. Da nach dem Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten gegen einen zugehörigen Staat ohne dessen Zustimmung eine Klage nicht möglich ist, so haben verschiedene Staaten von der R., in Virginia auch Readjustment (v. engl. readjust, »wieder in Ordnung bringen«) genannt, Gebrauch gemacht, um sich im Wege des Staatsbankrotts drückender Schulden zu entledigen. Repudiatoren, die Verteidiger eines solchen Verfahrens; Repudiationsakte, das Gesetz, kraft dessen die Nichtbezahlung einer Staatsschuld statuiert wurde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 816.
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