Rosin

[155] Rosin, Heinrich, Jurist, geb. 14. Sept. 1855 in Breslau, habilitierte sich, nachdem er mehrere Jahre im praktischen Justizdienst tätig gewesen war, daselbst 1880 und wurde 1883 außerordentlicher Professor in Freiburg, 1888 ordentlicher Professor daselbst. Er schrieb: »Der Begriff der Schwertmagen in den Rechtsbüchern des Mittelalters« (Bresl. 1877); »Die Formvorschriften für die Veräußerungsgeschäfte der Frauen nach langobardischem Recht« (das. 1880); »Das Polizeiverordnungsrecht in Preußen« (das. 1882; 2. Aufl., Berl. 1895); »Das Recht der öffentlichen Genossenschaft« (Freib. 1886); »Das Recht der Arbeiterversicherung« (bisher Bd. 1 in 3 Tln. und Bd. 2, Berl. 1890–1905); »Minoritätenvertretung und Proportionalwahlen« (das. 1892); »Grundzüge einer allgemeinen Staatslehre nach den politischen Reden und Schriftstücken des Fürsten Bismarck« (Münch. 1898). Mit W. v. Rohland und R. Schmidt gibt er »Freiburger Abhandlungen aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts« heraus (Karlsr. 1902 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 155.
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