Rubrīk

[214] Rubrīk (v. lat. rubrīca, »Rötel, rote Farberde«), ursprünglich der (gewöhnlich rot geschriebene) Titel eines Gesetzes oder andern Schriftstückes; auch die Überschrift der Abschnitte eines Buches, dann in weiterer Bedeutung dieser Abschnitt selbst; daher jetzt allgemein soviel wie Abschnitt, Klasse, Abteilung. Rubrizieren, etwas mit Überschriften versehen, nach Kapiteln, Klassen etc. ordnen (vgl. Rubrikatoren).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 214.
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