Sacer

[363] Sacer (lat.), bei den Römern alles (Sachen und Personen), was unter öffentlicher Autorität (auf religiösem Gebiet durch den Pontifex) als göttliches Eigentum oder als göttlicher Strafe verfallen erklärt ist. Göttern geweihte Gegenstände (Tempel, Altäre, Bilder, Weihgeschenke u.a.) waren dadurch dem profanen Gebrauch entzogen und konnten weder veräußert noch verpfändet werden. Ein als s. erklärter Verbrecher gegen gewisse religiöse Satzungen stand, als der Gottheit verfallen, außerhalb des ins humanum.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 363.
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