Schachtverschlüsse

[664] Schachtverschlüsse, Vorrichtungen, mit denen insbes. die zur Förderung und Fahrung dienenden Schächte an den Zugangsstellen über und unter Tage während des Auf- und Niedergehens der Förderschalen verschlossen gehalten werden, und die sich zwecks Abfertigung der letztern nach deren Aufsetzen auf die Schachtfallen schnell und leicht öffnen lassen müssen. Als S. dienen oft eiserne Gittertüren, die an einem über zwei Rollen laufenden und am andern Ende durch ein Gegengewicht belasteten dünnen Drahtseil oder an zwei auf einer wagerechten Schiene laufenden Rollen aufgehängt sind und im erstern Fall auf und nieder gezogen, im andern nach rechts oder links geschoben werden. Selbsttätige S. verschiedenster Bauart, z. B. Fallgatter, die von der heraufkommenden Förderschale gehoben und durch die eigne Schwere bei abwärts gehender Schale wieder geschlossen werden, sind hauptsächlich aus Gründen der Sicherheit eingeführt worden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 664.
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