Siegelmäßigkeit

[442] Siegelmäßigkeit (Jus insigniorum), eigentlich das Recht, Wappen zu führen, Vorrecht des Adels; in Bayern früher besonders das Vorrecht des Adels und der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen), den eignen Urkunden durch deren Besiegelung volle Beweiskraft zu verleihen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 442.
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