Specĭes facti

[700] Specĭes facti (lat., Tatbericht), Erzählung des Tatbestandes bei einem Rechtsfall, namentlich der bei einer militärgerichtlichen Untersuchung von dem mit Strafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten des Angeschuldigten an den Gerichtsherrn erstattete Bericht.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 700.
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