Sperrgesetz

[719] Sperrgesetz, Zollgesetz, das dann erlassen wird, wenn eine Zollerhöhung in Aussicht steht, zur Verhütung einer größern Einfuhr von Waren, auf die durch das bevorstehende Gesetz Zölle (s. d.) oder höhere Zölle gelegt werden sollen; auch Bezeichnung für das sogen. Brotkorbgesetz (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 719.
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