Spießrutenlaufen

[741] Spießrutenlaufen (Gassenlaufen), militär. Leibesstrafe, die früher wegen Desertion, Trunkenheit etc. über gemeine Soldaten verhängt wurde, und bei deren Ausführung 100–300 Mann eine etwa 2 m breite Gasse bildeten, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit auf der Brust zusammengebundenen Händen mehrmals langsam bei Trommelschlag durchschreiten mußte. Hierbei erhielt er von jedem Soldaten mit einer Hasel- oder Weidenrute (Spieß- oder Spitzrute) einen Schlag auf den Rücken. Bei der Kavallerie wurden, in Preußen bis 1752, statt der Ruten Steigbügelriemen (daher Steigriemenlaufen) verwendet. Diese angeblich von Gustav Adolf eingeführte, aber wohl aus dem Spießrecht (s. d.) bei den Landsknechten hervorgegangene barbarische Strafe wurde in Preußen 1808 (durch Scharnhorst), in Württemberg 1818, in Österreich 1855, in Rußland 1863 abgeschafft. Ähnliche Strafen waren auch bei den Römern im Gebrauch (s. Fustuarium).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 741.
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