Tabulārersitzung

[276] Tabulārersitzung (v. lat. tabula, »Brett, Tafel, Schuldbuch«), eine besondere Eigentumserwerbsart zugunsten eines im Grundbuch als Eigentümer Eingetragenen, der aber in Wirklichkeit nicht Eigentümer ist. Voraussetzung ist, daß der Betreffende im Grundbuche 30 Jahre als Eigentümer eingetragen war und während dieser Zeit das Grundstück im Einzelbesitz hatte (vgl. Besitz). In derselben Weise kann man andre eingetragene, in Wirklichkeit aber nicht bestehende Rechte, die zum Besitz des Grundstücks berechtigen oder deren Ausübung nach den Besitzvorschriften geschützt ist, erwerben, wie das Erbbaurecht (s. d.), den Nießbrauch (s. d.), Grunddienstbarkeiten (s. d.) etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 276.
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