Taxationsrevision

[360] Taxationsrevision, die periodische Berichtigung, bez. Fortsetzung der Forsteinrichtung mit Rücksicht auf die im Wald- und Wirtschaftszustande eingetretenen Veränderungen. Dergleichen Revisionen sollen etwa alle zehn Jahre vorgenommen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 360.
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