Forsteinrichtung

[774] Forsteinrichtung (Forstabschätzung, Forsttaxation, Forstbetriebsregelung), die dem Zweck der Waldwirtschaft entsprechende Regelung des Waldzustandes und des Waldertrags. Die F. erstrebt einerseits die Waldzustandsregelung, d. h. die Herstellung eines geordneten (normalen) Waldzustandes und anderseits die Waldertragsregelung, d. h. die Größenermittelung des Waldertrages. Zur Erreichung dieser Ziele sind seit Mitte des 18. Jahrh. zahlreiche Forsteinrichtungsmethoden empfohlen und angewendet worden. Man teilte im allgemeinen zuerst den Wald in so viel Schläge, wie das Holz alt werden sollte. Schlug man dann jedes Jahr einen Den, so war man sicher nicht früher, als man beabsichtigte, mit dem Hieb herumgekommen. Nun waren die Schläge aber meist sehr ungleich mit Holz bestanden, und die Erträge waren daher ungleich. Man steckte deshalb die Schläge ungleich groß ab, und zwar so, daß nun die Erträge gleich wurden (Proportionalschläge). Einen weitern Fortschritt erzielte man dadurch, daß man die Umtriebszeit in große Abschnitte zerlegte und jeden Abschnitt nun für sich einrichtete (Fachwerksmethoden). Die Einteilung kann dabei so getroffen werden, daß man die Nachhaltigkeit des Betriebes durch die Flächen sicherte, damit kam man[774] zum Flächenfachwerk; sicherte man sie durch Massen, so kam man zum Massenfachwerk. Endlich versuchte man beides zu vereinigen und gelangte zum kombinierten Fachwerk. Ganz andre Wege schlugen die sogen. Formelmethoden (Normalvorratsmethoden) ein. Während nämlich bei den Fachwerken der Abnutzungssatz die Folge der vorher getroffenen Wirtschaftsmaßregel ist, berechnen die Formelmethoden erst den Abnutzungssatz nach Maßgabe von Vorrat und Zuwachs und treffen die Wirtschaftsmaßregeln nach dem Ergebnis dieser Rechnungen. Die Reinertragsmethode benutzt als Grundlage meist ein Fachwerk und zeigt ihre besondern Eigentümlich keiten bei Festsetzung der Umtriebszeit. Diese soll so sein, daß die Waldkapitalien eine bestimmte Zinsforderung erfüllen. Das Forsteinrichtungsverfahren sondert Vorarbeiten, Hauptarbeiten und Ergänzungsarbeiten. Zu den Vorarbeiten gehören die Forstvermessung (s.d.), die Forsteinteilung (s.d.) in Wirtschaftsfiguren, die Aufnahme des Waldzustandes mit der in der Holzmeßkunde (s.d.) gelehrten Ermittelung des Holzvorrats und Holzzuwachses und die Anfertigung von Holzertragstafeln (s.d.). Gegenstand der Hauptarbeiten ist die Betriebsregelung, die sich mit der Feststellung des Umtriebes (s.d.), der Ordnung der Betriebsverbände (s. Forsteinteilung) und der Regelung der Flächen- und Massennutzung befaßt. Ergänzungsarbeiten sind die jährlichen Nachträge in gewissen Wirtschaftsbüchern und die periodischen Berichtigungen der F. durch Revisionen (Taxationsrevisionen). Vgl. Grebe, Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forsten (2. Aufl., Wien 1879); K. Heyer, Waldertragsregelung (3. Aufl., Leipz. 1883); Judeich, Die F. (6. Aufl. von Neumeister, Dresd. 1904); Graner, Die Forstbetriebseinrichtung (Tübing. 1889); Weber, Lehrbuch der F. mit besonderer Berücksichtigung der Zuwachsgesetze der Waldbäume (Berl. 1891); Stötzer, Die F. (Frankf. 1898); Weise, Die Taxation der Privat- und Kommunalforsten nach dem Flächenfachwerk (Berl. 1883).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 774-775.
Lizenz:
Faksimiles:
774 | 775
Kategorien: