Tempo [1]

[407] Tempo (ital., »Zeit«), Zeitmaß; die Bestimmung, die im einzelnen Falle die absolute Geltung der Notenwerte regelt. Vor dem 17. Jahrh. hatten die Noten eine ziemlich bestimmte mittlere Geltung, den sogen. integer valor, der sich aber im Laufe der Jahrhunderte sehr verschob, so daß man heute bei Übertragungen von Musikwerken des 16. Jahrh. die Werte wenigstens auf die Hälfte, bei denen des 14.–15. Jahrh. auf den vierten Teil und bei noch ältern auf den achten Teil reduzieren muß, wenn man ein ungefähr richtiges Bild gewinnen will. Um 1600 kamen die noch heute üblichen Bestimmungen Allegro, Largo, Tardo, Adagio, Presto, Andante auf, denen sich bald die Unterarten: Allegretto, Andantino, Prestissimo u. a. zugesellten. Um ein T. ganz genau vorschreiben zu können, bedient man sich seit dem Ende des 18. Jahrh. des Metronoms (s. d.). – Im militärischen Sprachgebrauch die Marschgeschwindigkeit der Truppen zu Fuß und zu Pferde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 407.
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