Temporalĭen

[407] Temporalĭen (Bona temporalia, »weltliche Vorteile«), alle mit der Verwaltung eines bestimmten kirchlichen Amtes verbundenen Einkünfte an Geld, Naturalien und sonstigen Gefällen, also die dem Amtsträger zustehenden individuellen Vermögensrechte, im Gegensatz zu den im Amt als solchem begriffenen, öffentlich rechtlichen geistlichen Zuständigkeiten (Spiritualien).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 407.
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