Trésorscheine

[694] Trésorscheine, soviel wie Schatzscheine (s. d.). So hießen in Preußen die zuerst 4. Febr. 1806 ausgegebenen und 1824 durch Kassenanweisungen ersetzten Scheine, deren Annahme im Privatverkehr seit 1813 der freien Übereinkunft überlassen war. Ein Teil derselben (die gestempelten) diente dem Zwecke der Antizipation von Steuern. Vgl. Bon.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 694.
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