Transitwechsel

[664] Transitwechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogenen, nur im Auslande zahlbaren Wechsel. In Deutschland sind sie stempelfrei (s. Wechselstempelsteuergesetz, § 1, Nr. 1).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 664.
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