Trillhans

[718] Trillhans (Triller), ein hölzernes, vergittertes, an einer horizontalen Welle befestigtes Häuschen, in das ehedem die wegen Polizeivergehen Verurteilten eingesperrt wurden, um durch Herumdrehen desselben zu allerhand lächerlichen Bewegungen u. Übelkeit gebracht und dem öffentlichen Spott preisgegeben zu werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 718.
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