Triller [1]

[717] Triller, musikal. Verzierung, gefordert durch tr. (alt +) oder auch Bild im Fließtext über der Note. Der T. besteht in einem fortgesetzt wiederholten Wechsel des (notierten) Haupttones mit seiner (kleinen oder großen) Obersekunde,[717] regulär beginnend mit der Nebennote, endend mit der Hauptnote, gewöhnlich nach einmaliger Berührung der Untersekunde (dem sogen. Nachschlag). Kürzere T. haben gewöhnlich keinen Nachschlag; neuere Ausgaben älterer Werke deuten gewöhnlichden Nachschlag ausdrücklich durch kleine Noten an:

Tabelle

Hummel hat in seiner Klavierschule vorgeschlagen, den T. mit der Hauptnote zu beginnen, was vielfach fürs Klavierspiel angenommen worden ist, aber keinerlei Gültigkeit für die Kompositionen der Klassiker hat. Soll der T. seinen Anfang von der untern Hilfsnote nehmen (von dieser durch die Hauptnote zur obern Hilfsnote durchlaufend, sodann mit dieser fortgesetzt), oder soll er, von der obern Hilfsnote beginnend, auch schon zu Anfang einmal die untere Hilfsnote anlaufen, so muß dies entweder durch kleine Noten oder (in älterer Musik) durch die sogen. Vorschleife (von unten oder von oben) am Trillerzeichen gefordert werden (die drei Schreibweisen von a sind gleichbedeutend):

Tabelle
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 717-718.
Lizenz:
Faksimiles:
717 | 718
Kategorien: