Unfallmeldedienst

[893] Unfallmeldedienst der Reichspost- und Telegraphenverwaltung, die Übermittelung von Nachrichten seit 1877 über Wassergefahr (s. Hochwasser-Nachrichtendienst), seit 1886 über Erkrankungen und Todesfälle von Menschen und Vieh sowie über Feuersgefahr durch Unfallmeldetelegramme und seit 1902 durch Herstellung von Gesprächsverbindungen zwischen öffentlichen und zwischen Fernsprechteilnehmerstellen sowie zwischen beiden Arten Stellen untereinander außerhalb der festgesetzten Dienststunden, insbes. zur Nachtzeit. Bei den meist in kleinen Landorten, jedoch auch in größern Städten eingerichteten Unfallmeldestellen, die den U. wahrnehmen, die Telegramme annehmen oder bestellen und die Gesprächsverbindungen herstellen, sind, soweit erforderlich, elektrische Wecker, selbst in Schlafzimmern der Beamten, angebracht. Seit 1886 werden auch Fernsprechteilnehmer während der Dienstruhe der Vermittelungsanstalt gegen eine Pauschgebühr von vierteljährlich 2,50 Mk. dauernd unmittelbar mit der Feuerwehr verbunden. In einzelnen Bezirken sind für die zur Feuerlöschhilfe verpflichteten Gemeinden zwecks Feuermeldung durch Telegraph oder Fernsprecher besondere Organisationen geschaffen. 1906 gab es im Reichspostgebiet etwa 15,000 Unfallmeldestellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 893.
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