Unfallheilkunde

[893] Unfallheilkunde, die Lehre von der Behandlung und medizinischen Beurteilung der durch Unfälle herbeigeführten Krankheiten, ein namentlich durch die neuere Unfallversicherungsgesetzgebung ins Leben gerufener und ausgebildeter Wissenszweig. Die wichtigsten durch Unfälle hervorgebrachten Krankheiten sind solche der Knochen und der Gelenke sowie Nervenkrankheiten. Von letztern sind die sogen. funktionellen Neurosen durch häufiges Vorkommen und Schwierigkeiten der Beurteilung ausgezeichnet (s. Traumatische Neurose). Die Besonderheit der hierhergehörigen Krankheiten hat zu spezialistischer Ausübung dieses Zweiges ärztlicher Tätigkeit und zur Einrichtung eigner Krankenhäuser zur Behandlung Unfallkranker geführt (vgl. Unfall). Ein internationaler Kongreß für U. fand erstmals 1905 statt. Vgl. Kaufmann, Handbuch der Unfallmedizin (3. Aufl., Stuttgart 1907); Becker, Lehrbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit für die Unfall- und Invaliditätsversicherungs-Gesetzgebung (5. Aufl., Berl. 1907); Thiem, Handbuch der Unfallerkrankungen (Stuttg. 1898); Waibel, Leitfaden für Unfallgutachten (Wiesbaden 1902); Golebiewski, Atlas und Grundriß der U. (Münch. 1900); Windscheid und Sudeck, Der Arzt als Begutachter auf dem Gebiete der Unfall- und Invalidenversicherung (Leipz. 1905–06, 2 Bde.); »Archiv für U.« (Stuttg. 1899–1901, 3 Bde.); »Monatsschrift für U.« (Leipz., seit 1894).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 893.
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