Verrat

[97] Verrat (Verräterei, Proditio), die Verletzung schuldiger Treue durch Überlieferung der Person, der Sachen, der Geheimnisse eines andern an dessen Feinde, um ihm zu schaden. Das moderne Strafrecht kennt ein allgemeines Verbrechen des Verrats nicht mehr, wohl aber sind Hoch- und Landesverrat (s. Politische Verbrechen) sowie der Kriegsverrat und der V. militärischer Geheimnisse (s. Spionage) mit schwerer Strafe bedroht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 97.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika