Versorgungsberechtigung

[109] Versorgungsberechtigung, der durch Gesetz, Vertrag oder letztwillige Verfügung begründete Anspruch auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dahin gehören namentlich die Ansprüche der Beamten und Offiziere auf Pension und auf Versorgung ihrer Witwen und Waisen (s. Pension) sowie die Militärversorgung (s. d.) überhaupt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 109.
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