Versorgungsanstalten

[108] Versorgungsanstalten, Anstalten, die den Beteiligten Gelegenheit geben, Ersparnisse, namentlich kleinere, zinsbar anzulegen, um ihnen von einem gewissen[108] Alter an oder beim Eintritt von Erwerbsunfähigkeit Leibrenten oder einmalige Kapitalzahlungen zu gewähren. Sie unterscheiden sich von den gewöhnlichen Versicherungs- und Rentenanstalten dadurch, daß sie vorwiegend den Bedürfnissen der untern Klassen angepaßt sind und einen mehr gemeinnützigen Charakter tragen. Manche haben deutlich den Charakter von Wohltätigkeitsanstalten oder sozialpolitischen Einrichtungen. Bemerkenswert ist die in Frankreich seit 1850 mit staatlicher Unterstützung und Garantie bestehende Caisse de retraite pour la vieillesse, die unter günstigen Bedingungen Altersrenten, früher bis zu 1500, jetzt bis zu 1200 Fr., gewährt. In Deutschland versucht die Kaiser Wilhelms-Spende (s. d.) etwas Ähnliches. Auch die Knappschaftskassen sowie die Alters- und Invaliditätsversicherung (s. Invaliditätsversicherung) und die Unfallversicherung (s. d.), die Invalidenkassen der Gewerkvereine (s. d.) und die auf verschiedenen Stiftungen beruhenden Asyle, Pfründnerhäuser etc., die gegen eine geringe Einkaufssumme oder unentgeltlich alte und erwerbsunfähige Personen verpflegen, kann man zu den V. im weitern Sinne rechnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 108-109.
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