Vindicta

[175] Vindicta (lat.), bei den Römern der Stab, mit dem man im ältesten Rechte vor dem Magistrat die[175] Sache berührte, die man im Prozeß für sich in Anspruch nahm und, da die Freilassung in älterer Zeit sich in Form eines Prozesses um die Freiheit vollzog, der Stab, mit dem derjenige, der als Verfechter der Freiheit auftrat, den Sklaven berührte, der freigelassen werden sollte (vgl. Festuca); dann soviel wie Rache oder Bestrafung, auch Schutz, Verteidigung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 175-176.
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