Zetergeschrei

[906] Zetergeschrei (Gerüffte, Geruchte, Clamor violentiae), im Mittelalter das Geschrei, das man bei dem Ertappen eines Verbrechers auf der Tat erhob; womit man den Täter »beschrie«, um die Nachbarschaft sowohl zum Verfolgen als auch zum Zeugnis herbeizurufen. In manchen Gegenden waren zu diesem Behuf besondere Notrufe üblich (sogen. Clamor more patriae). Mit dem gerichtlichen Z. (Jodutha) ward der auf handhafter Tat ertappte Verbrecher von dem Ankläger (Zeterschreier) vor Gericht geführt. Dieser Gebrauch hat sich als Formalität lange bei dem hochnotpeinlichen Halsgericht erhalten und die Redensarten: ein Z. erheben, Zetermordio schreien veranlaßt. Vgl. J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 3. Ausg., S. 877 (Götting. 1881).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 906.
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