Zetergeschrei

[796] Zetergeschrei. Von gewissen, im Mittelalter bei Ertappung von Verbrechern und ihrer Anklage vor Gericht unter der Benennung Zetergeschrei bestandenen rechtlichen Formen, die auf lautes Aufschreien über Gewaltthätigkeit hinausliefen, hat sich bis in die neueste Zeit das Zetergeschrei bei der Hegung des der Vollstreckung eines Todesurtheils vorhergehenden, sogenannten Halsgerichts erhalten. Es bestand darin, daß bei dem Zerbrechen des Stabes der Scharfrichter, die Beisitzer und auch wol die Richter dreimal ausriefen: Zeter über dich! was andeuten sollte, daß des Verbrechers Leben der Gerechtigkeit verfallen sei. Jetzt ist meist das ganze Halsgericht und damit auch das Zetergeschrei abgeschafft worden.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 796.
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